Der Regionalverband Mittlerer Oberrhein (RVMO) hat am 24. Januar 2024, den Beschluss zur formellen Offenlage des „Teilregionalplan Windenergie“ und damit für die Festlegung der Vorranggebiete für potenzielle Windkraftanlagen gefasst.
Diese Gebiete gelten als für Windkraftanlagen vorabgeprüft und können durch die Eigentümer schneller und leichter an Betreiber verpachtet werden.
Die neuen Pläne des RVMO zeigen, dass in unserer windschwachen Region, trotz nach wie vor fehlender Speichermöglichkeiten, Windkraftwerke inmitten der Natur und im Wald und bis zu 750 m Entfernung zu Wohngebieten (in kleinen Siedlungen noch näher) ermöglicht werden sollen. Die gesetzlichen Grundlagen hierfür wurden dadurch geschaffen, dass Windkraftanlagen nun per Gesetz der öffentlichen Sicherheit dienen. Hierdurch müssen sich Windkraftplanungen in Abwägungsprozessen nur noch den Zielen der Landesverteidigung unterordnen. Der Schutz von Mensch und Natur wird hintenan gestellt.
Auf Malscher Gemarkung wurden die Standorte „Neubrunnenäcker“ mit 53,8 ha, „Erlenhag“ mit 55,7 ha, „Wulzenkopf“ mit 31,5 ha, „Hohlberg“ mit 31,4 ha und „Sulzberg“ mit 25,9 ha ausgewiesen. Am Standort Mittelberg, Gemarkung Gaggenau, wurde eine Fläche von 94,8 ha ausgewiesen. Die Gesamtfläche beträgt damit 293,1 ha, davon im Wald 239,3 ha. Zum Vergleich: 293,1 ha entspricht etwa der Größe von 411 Fußballfeldern. Die Flächen für Stromleitungstrassen und Zuwege sind darin noch nicht enthalten. Durch den Betrieb von Windkraftanlagen wären wir Lärm, Schattenwurf und nächtlichem Warnfeuer ausgesetzt.
Die Vorranggebiete vom Wulzenkopf bis zum Kreuzelberg in Ettlingen führen zu einer fast 10 km langen Aneinanderreihung von Windkraftanlagen entlang des Bergkammes. Moderne Anlagen sind mit 300 m so hoch wie das Malscher Bergrelief. Auf der Höhe ziehen sich die Gebiete um weitere 5 km über Mittelberg bis zum Metzlinschwander Hof. Der Kernort Malsch wird außerdem durch Flächen von den Neubrunnenäckern bis Durmersheim und bei Muggensturm belastet. Die Planungen erstrecken sich weit in den Schwarzwald, der hierdurch zur Industriezone wird. Wenn sich die heutigen Planungen des Regionalverbands in Zukunft in der Realität niederschlagen, dann werden wir auf Windkraftanlagen schauen, wohin wir auch blicken. Schwertransportfähige Zufahrtswege und Kranaufstellflächen werden den Wald zerschneiden. Diese Freiflächen werden zur Erwärmung und Austrocknung der Umgebung führen und den ohnehin durch die Klimaerwärmung vorgeschädigten Wald weiter schädigen. Damit verliert der Wald seine Funktion als wertvoller natürlicher CO2- und Wasserspeicher ganz oder zumindest teilweise. Und das alles für eine sehr geringe Energieausbeute, die zum Ausmaß der Zerstörung in keinem Verhältnis steht.
Bei der Ausweisung von Windkraftflächen wurde dieses Mal an verschiedenen Stellen in die Trickkiste gegriffen und die „Planung“ an den gewünschten Ergebnissen ausgerichtet:
• Die Flächen wurden so geplant, dass der Mast der Windkraftanlage direkt an der Grenze des Gebiets stehen darf (sog. „Rotor-Out-Prinzip“). Die über die Gebietsgrenzen herausragenden Rotoren von 70 m vergrößern die Gebiete somit zusätzlich.
• Unsere ruhigen Gebiete im Bergwald wurden schon mit der Landschaftsrahmenplanung im Jahr 2019 durch fi ktiv stehende Windkraftanlagen als laute Gebiete ausgewiesen. Deshalb wird im Abwägungsprozess der aktuellen Planung nicht berücksichtigt, dass es sich um sehr ruhige Gebiete handelt.
• Obwohl der Regionalverband unseren Wald als Erholungsgebiet mit einer hohen Bewertung des Landschaftsbildes ausweist, finden diese beiden Kriterien in den offengelegten Beschreibungen der Vorranggebiete keine Berücksichtigung.
• Zur Prüfung artenschutzrechtlicher Konflikte wurde im Wesentlichen auf einen „Fachbeitrag“ der LUBW (Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg)“ zurückgegriffen. Aus der von der LUBW bereitgestellten Karte zeigen sich insbesondere in den Städten hohe artenschutzrechtliche Konflikte, im Schwarzwald, ausgenommen Nationalpark, jedoch kaum Konflikte. Obwohl dem Regionalverband zahlreiche Gutachten und Daten zum Vorkommen geschützter, hier lebender Arten vorliegen, bleiben diese unberücksichtigt.

Nähere Informationen und Hinweise zu den Vorranggebieten finden Sie unter nachfolgendem Link: 
https://www.region-karlsruhe.de/regionalplan/teilfortschreibungen

Ab 12. Februar 2024 begann die offizielle, rechtlich gebotene Beteiligung der Öffentlichkeit. Während der Gemeinde und Verbänden eine Frist von drei Monaten eingeräumt werden, hat die Bevölkerung nur bis zum 15. März die Möglichkeit, ihre Bedenken und Einsprüche vorzutragen.
Dies soll die einzige und letzte Bürgerbeteiligung sein. Im Anschluss dürfte nur noch der offizielle Rechtsweg gegeben sein.
Bitte nutzen Sie dieses Zeitfenster, um sich (erneut) einzubringen! Für das gesamte Regionalgebiet hat der RVMO nun 3,3% (= 7.138 ha) für Windkraft ausgewiesen. Mindestens 1,8% möchte der RVMO am Ende ausweisen. Deshalb wird es voraussichtlich noch Streichungen und Reduzierungen der aktuellen Flächen geben. Es lohnt sich daher, sich für unsere Natur und unseren Wald einzusetzen.

Der Einspruch ist möglich per Post (Regionalverband Mittlerer Oberrhein, Baumeisterstr. 2, 76137 Karlsruhe), per Mail (rvmo@region-karlsruhe.de) oder digital über die Homepage des RVMO (https://rvmo.raumordnung-online.de/verfahren/windenergie/public/detail). Oder Sie nutzen einfach unseren Mustereinspruch.

Bei der letzten Bürgerbeteiligung in Sachen Windkraft im Jahr 2019 haben die Malscher Bürger mit einer Vielzahl von Einsprüchen das Signal gesetzt, dass wir für unsere Natur und unseren Wald kämpfen. Lassen Sie uns auch in diesem Jahr den Regionalverband überraschen!